Nach monatelanger Arbeit und intensiven Diskussionen war es endlich so weit: In der Plenarsitzung am Donnerstag, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, wurde die Schulgesetznovelle offiziell verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft unserer Bildung und bringt zahlreiche bedeutende Änderungen mit sich, die bereits ab dem neuen Schuljahr in Kraft treten werden.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Abschaffung des Probejahrs am Gymnasium: Schüler müssen künftig nach dem ersten Jahr nicht mehr die Schule wechseln, wenn sie Schwierigkeiten haben. Damit wird der Druck auf die Schülerinnen und Schüler verringert und eine kontinuierliche Schullaufbahn ermöglicht.
- Einführung eines elften Pflichtschuljahres: Um den Übergang in Ausbildung oder weiterführende Bildungswege zu erleichtern, wird ein weiteres Schuljahr eingeführt. Dies soll Jugendlichen helfen, erfolgreicher in ihre berufliche Zukunft zu starten.
- Kitachancenjahr mit Schwerpunkt auf Sprachförderung: Dieses neue Angebot soll dafür sorgen, dass alle Kinder mit den nötigen sprachlichen Fähigkeiten in die Schule kommen. Damit schaffen wir gleiche Startbedingungen für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft.
Die Schulgesetznovelle spiegelt den Gedanken wider, dass jedes Kind individuelle Talente, Interessen und Potenziale hat, die gefördert werden müssen. Unsere Bildungspolitik soll diese Vielfalt unterstützen und allen Kindern die besten Chancen bieten.
Ein besonderer Dank geht an unsere Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch, die entscheidend dazu beigetragen hat, diese Reform auf den Weg zu bringen. Ebenso möchte ich meinen CDU- und SPD-Kollegen im Abgeordnetenhaus von Berlin für ihren Einsatz danken.
Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Bildung in Berlin – für bessere Chancen und Perspektiven!
Ihre
Olga Gauks, (MdA)
